Auf dieser Seite werden Schritt für Schritt Handreichungen zum Download sowie Empfehlungen veröffentlicht, die die Organisation der schulischen Elternarbeit und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule verbessern können.
Folgende Empfehlungen sind auf dieser Seite beschrieben (Zusammenfassung):
Die Architektur der Vernetzung folgt der logischen Verkettung "Eltern -- Klassenelternsprecher -- Elternbeirat -- Gemeinsamer Elternbeirat". Diese Organisationsform hat viele Vorteile und wird deshalb bereits vom Gesetzgeber u.a. im BayEUG vorgegeben.
Die Vertreter der Elternschaft auf den jeweiligen Ebenen werden für Grund- und Mittelschulen in jedem Jahr neu gewählt. Dabei spielen die rechtlichen Vorgaben, wer für die jeweilige Hierarchieebene kandidieren kann, eine wichtige Rolle: Für das Ehrenamt des Klassenelternsprechers dürfen alle Eltern der Klasse kandidieren. Seit der Änderung des Wahlrechts zum Schuljahr 2016/2017 dürfen ebenfalls alle Eltern für einen Sitz im Elternbeirat einer Schule kandidieren. Die Regeln für die Wahl des Gemeinsamen Elternbeirats sind strenger: Nur amtierende Mitglieder eines Elternbeirats können für einen Sitz im GEB kandidieren.
Die Wahlveranstaltungen ordnen sich daher in einer sinnvollen Reihenfolge:
Die Reihenfolge dieser Wahlvorgänge führt zu einem Zeitplan (links). Der Wahltermin des Gemeinsamen Elternbeirats ist nicht geregelt. Aus organisatorischen Gründen (Meldung der EB-Mitglieder aller Schulen an das Staatliche Schulamt, Verteilung der Einladungen zur GEB-Wahl per Brief durch das Staatliche Schulamt) findet die Wahl des GEB meist erst Ende Oktober oder auch Mitte November statt.
Alle amtierenden Elternbeiräte der Schulen werden seitens des Schulamts formell auf dem Postweg eingeladen zur Wahlveranstaltung des Gemeinsamen Elternbeirat. Nur die Vorsitzenden der Elternbeiräte sind bei der Wahl des Gemeinsamen Elternbeirats stimmberechtigt, jedoch kann jedes Mitglied eines Elternbeirats einer staatlichen Schule für einen Sitz im Gemeinsamen Elternbeirat kandidieren.
Der Übergang vom Kindergarten an die Schule ist auch für Eltern ein großer Schritt. Das Selbstverständnis bezüglich Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Schule, wird ganz entscheidend in der ersten Klasse der Grundschule beeinflusst.
Dies führt dazu, dass ein Elternbeirat sich mittelfristig selbst stärkt, wenn er insbesondere die neuen Eltern in den ersten Klassen (und noch einmal in den fünften Klasse der weiterführenden Schule) in der Schulfamilie willkommen heißt, sie an die Hand nimmt und ihnen Perspektiven und Orientierung bietet. Die Eltern in den ersten Klassen kommen mit der höchsten Motivation an die Schule. Wird diese Motivation nicht enttäuscht sondern bestätigt, bleibt sie bestehen und verfestigt sich. Dadurch profitiert die Elternarbeit in den Grundschulen, aber später auch wesentlich an den weiterführenden Schulen.
Besonders wertvoll ist es, wenn Vertreter des amtierenden Elternbeirats die Elternabende der ersten Klassen besuchen und die Elternarbeit an der Schule vorstellen. Hierzu kann es hilfreich sein, wenn die Elternabende der ersten Klassen zu einer anderen Zeit stattfinden als die Elternabende der höheren Klassen. Hier kann es bereits hinreichend sein, wenn die Elternabende in den ersten Klassen lediglich 30 Minuten früher oder später anfangen. Dadurch wird es den Mitgliedern des Elternbeirates ermöglicht, an diesen Elternabenden teilzunehmen, die Arbeit der Elternvertretungen an der Schule vorzustellen und die zukünftigen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher an die Hand zu nehmen.
Die Elternbeiräte bekommen durch ihre Anwesenheit in den ersten Elternabenden der ersten Klassen nicht nur die Möglichkeit, die Fortführung ihrer bisher geleisteten Arbeit zu sichern. Sie können Ihre Erfahrung an die neu gewählten Klassenelternsprecher weitergeben, auf die Wichtigkeit einer klassen-interne Kontaktliste der Eltern hinweisen und Hilfestellung geben. Denn kaum ein Klassenelternsprecher in der ersten Klasse wird es kommen gesehen haben, dass er Klassenelternsprecher wird. Wenn daher die Vertreter des Elternbeirats eine vorgefertigte Kontaktliste in den Elternabend mitbringen, diese unter den Eltern herumgereicht und ausgefüllt und schließlich dem Klassenelternsprecher zur Verfügung gestellt wird, ist sehr viel gewonnen. Mehr Eltern als am ersten Elternabend der ersten Klassen werden darauf folgend kaum an Elternabenden teilnehmen.
Der GEB Fürth empfiehlt, die E-Mail-Adresse bei der Erstellung der klassen-internen Kontaktliste mit abzufragen. Die Erreichbarkeit der Eltern auf digitalem Wege ist zeitsparend und spart Papier. Gelebte Elternarbeit kann das Weiterleiten von vielen relevanten Informationen bedeuten. Daher bildet die Verteilung von Informationen per E-Mail die Grundlage für einen signifikant besseren Informationsstand bei den Eltern in bildungs- und erziehungsbezogenen Themen. Die Schulleitung muss zudem nur einer Verteilung von Informationsmaterial in Papierform an der Schule zustimmen. Verteilt der Elternbeirat Informationen per E-Mail (ggf. über die Klassenelternsprecher) an die Eltern, geschieht dies außerhalb der Schule, die Schulleitung muss nicht zustimmen. Das Gebot eines vertrauensvollen konstruktiven Dialogs im Rahmen einer gelingenden Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Elternbeirat und Schulleitung bleibt davon unberührt.
Gerade in den ersten Klassen der Grundschule passiert es häufig, dass ein Klassenelternsprecher gewählt wird und dieser nicht darauf vorbereitet war. Insbesondere fehlt häufig eine vorbereitete Kontaktliste, die der Klassenelternsprecher herumreichen kann und in die sich die anwesenden Eltern eintragen. Es gibt jedoch keine bessere Möglichkeit für den Klassenelternsprecher, eine vollständige Kontaktliste 'seiner' Eltern zu bekommen, als den ersten Elternabend in der ersten Klasse. Daher empfiehlt es sich, wenn der noch amtierende Elternbeirat oder die Schulleitung eine vorgefertigte gedruckte Kontaktliste in den ersten Elternabend der ersten Klassen einbringen. Anbei ein Vorschlag für eine Kontaktliste für Klassenelternsprecher zum Download:
Typischerweise ist nach dem ersten Elternabend in den ersten Klassen die klassen-interne Kontaktliste des Klassenelternsprechers bereits recht gut gefüllt. Der Klassenelternsprecher muss jedoch dafür sorgen, dass er sich zuverlässig mit allen Eltern in der Klasse austauschen kann (vgl Art. 65 BayEUG). Daher empfiehlt es sich, im Nachgang des ersten Elternabends mit Zustimmung der Schulleitung ergänzend einen Vernetzungs-Elternbrief in den ersten Klassen zu verteilen, der die Eltern auffordert, sich mit dem Klassenelternsprecher zu vernetzen. Auch hierbei handelt es sich um ein alljährlich wiederkehrendes Ritual, jeweils in den neuen ersten Klassen. Somit ist es auch hier anzuraten, dass dieser Vernetzungs-Elternbrief in einer vorgefertigten Fassung vom Elternbeirat ausgeht und sich nicht der vermutlich noch unerfahrene Klassenelternsprecher einer ersten Klasse dieser Aufgabe annehmen muss. Stimmt der betroffene Klassenelternsprecher zu, dass bspw. sein Name und seine E-Mail-Adresse auf diesem Elternbrief verteilt werden, ist es datenschutzrechtlich besonders unbedenklich, wenn die Eltern dem Klassenelternsprecher ihre Kontaktdaten direkt per E-Mail zusenden. Ein exemplarischer Vernetzungs-Elternbrief steht hier zum Download bereit.
Mit dem Schuljahr 2016/2017 wurde in Bayern eine neue Fassung des BayEUG und eine neue schulübergreifende Schulordnung aktiv. Damit einher ging eine neue Wahlordnung für Elternbeiräte an Grundschulen, die damit an die Wahlordnungen anderer Schulformen angeglichen wurde. Allen Eltern wird die Möglichkeit gegeben, für den Elternbeirat zu kandidieren, vorher wählten die Klassenelternsprecher aus ihrer Mitte den Elternbeirat. Durch die Änderung ist es besonders wichtig, dass der amtierende Elternbeirat einen soliden Prozess hat, mit dem er nach den ersten Elternabenden im Schuljahr den Kontakt zu allen Klassenelternsprechern herstellen kann (die nun ja nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr unbedingt Mitglieder im Elternbeirat sind).
Der pragmatischste Ansatz ist dann möglich, wenn die ersten Elternabende im Schuljahr alle parallel im Schulgebäude stattfinden. Dann kann in Abstimmung mit der Schulleitung direkt im Anschluss an den Elternabend ein kurzes Treffen zwischen allen KES und dem Elternbeirat angesetzt werden, bei dem die Klassenelternsprecher und der Elternbeirat ihre Kontaktdaten direkt austauschen können. Falls dieser Ansatz nicht möglich ist, empfiehlt sich folgendes Verfahren:
Dieses Verfahren erscheint natürlich eher kompliziert. Es ist aber eines der wenigen, das den strengen Datenschutzrichtlinien genügt, an die sich auch die Schule halten muss. Unten stehend findet sich ein beispielhaftes KES-Kontaktformular zum Download. Darin kann der Klassenelternsprecher dem Elternbeirat auch gleich darum bitten, in seinem Namen einen Vernetzungs-Elternbrief in seiner Klasse zu verteilen.
Rund 80 Prozent der Elternbeiräte an Grundschulen im Regierungbezirk Mittelfranken lassen nur ihre Namen auf die Schulwebseite schreiben. Nur in 20 Prozent der Fälle sind Kontaktdaten zum Elternbeirat angegeben: In etwa 10 Prozent der Fälle ist auf der Webseite eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse des oder der EB-Vorsitzenden zu finden. In den restlichen ca. 10 Prozent der Fälle wird ein Kontaktformular zum Elternbeirat oder eine nicht personenbezogene E-Mail-Adresse angegeben, die dem Muster "elternbeirat@schule.de" oder "elternbeirat@email-anbieter.de" folgt. Der GEB Fürth empfiehlt letzteres, nämlich eine eigene Email-Adresse für den Elternbeirat anzulegen und diese E-Mail-Adresse (mit Schutzmaßnahmen vor Spam-Robotern) auf der Webseite der Schule zu veröffentlichen. Dafür gibt es mehrere Gründe: