Auch in der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen Bayerns ist festgelegt, dass das Fahrtenprogramm einer Schule gemäß der finanziellen Mittel für die Erstattung der Reisekosten für Lehrer zu planen ist (Präambel). Bayerischen Schulleitungen ist es dabei bereits seit einigen Jahren untersagt, von Lehrern einen Verzicht auf diese Erstattung zu verlangen. Das Land hat seinen Etat für Klassenfahrten, der im Verhältnis nur 0,013% des Haushaltsbudgets ausmacht, zwar bereits aufgestockt, das Geld reicht jedoch bei weitem nicht aus. So müssen Schulen im Schnitt mit 998,64 € für Klassenfahrten auskommen.
Wenn Schulen Klassenfahrten planen, sollten sie im Voraus die Finanzierung der Kosten für die Lehrkräfte sicherstellen, die mitfahren sollen. Dabei ist zu beachten, dass es rechtlich nicht möglich ist, diese Kosten über Spenden, Tombolas oder sonstige innerschulische Sammelaktionen zu generieren.
Für Grund und Mittelschulen standen dieses Jahr ca. 26.000 Euro zur Verfügung. Die Bezugsgröße wird berechnet aus der Größe der Schule und den jeweiligen Einflussfaktoren (Grundschule / Faktor 1, Mittelschule / Faktor 2, Abschlussklasse Faktor 3). Das Fahrtenprogramm der jeweiligen Schule muss vom Elternbeirat der Schulen genehmigt werden. Der Elternbeirat sollte das Fahrtenprogramm mit der Schule noch im alten Schuljahr abstimmen, damit die Termine für die Schulfahrtenplanung eingehalten werden können. Zu Beginn jedes Kalenderjahres werden nicht in Anspruch genommene Mittel auf andere Schulen verteilt.
Weiterführende Links: https://www.herole.de/blog/wp-content/uploads/2016/01/bayern.pdf (Bekanntmachung KM zur Durchführung von Klassenfahrten